Elternbrief 21.02. 2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich darf Ihnen im Folgenden die Vorgaben und Maßnahmen ab 20. Februar 2022 erläutern:

Abweichend von den Bestimmungen gemäß den Erlässen des BMBWF vom 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022-0.011.043), vom 2. Februar 2022 (BMBWF 2022-0.081.015) und vom 10. Februar 2022 (BMBWF 2022-0.104.532) werden folgende Änderungen bekannt gegeben:

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Mund-Nasen-Schutz

• Ab 20.02.2022 sind alle Schüler/innen vom Tragen eines MNS bzw. einer FFP2-Maske befreit, solange sie sich am Sitzplatz aufhalten. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS bis einschließlich der 8. Schulstufe bzw. einer FFP2-Maske ab der 9. Schulstufe bleibt abseits des Sitzplatzes (z.B. während der Pausen bzw. im Schulgebäude) weiterhin aufrecht.
• Alle anderen Personen (z.B. Lehrpersonen, Verwaltungspersonal, Erziehungsberechtigte) tragen weiterhin während des gesamten Aufenthaltes in der Schule eine FFP2-Maske.
• Im Unterricht in Bewegung und Sport, bei bewegungsorientierten Freigegenständen, bewegungsorientierten unverbindlichen Übungen und bewegungsorientierten Angeboten im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist weder eine FFP2-Maske noch ein MNS zu tragen.

Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen

• Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, sowohl eintägig als auch mehrtägig, sind ab 20. Februar 2022 wieder möglich. Es sind die Bestimmungen des Zielorts zu beachten.
• Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Risikoabwägung sowie die Erarbeitung von Sicherheitskonzepten und deren Anwendung im Bedarfsfall. Außerdem ist sicherzustellen, dass eine Gruppe, die eine mehrtägige Schulveranstaltung absolviert, ausreichend Antigentests mitführt. Bei Auftreten von Verdachtsfällen bzw. bestätigten Fällen muss gewährleistet sein, dass alle teilnehmenden Schüler/innen sich unverzüglich nach Bekanntwerden des Verdachtsfalls bzw. des bestätigten Falls testen können.